Liebe Mitglieder,
wir laden euch herzlich zu unserer jährlichen Jahreshauptversammlung des Tanzsportclub Blau-Weiß Bruchsal e.V. ein!
Diese findet am Sonntag, den 8.3.2026, von 10 bis 12 Uhr statt in den Räumen des TSC im Zeiloch 16-18, 76646 Bruchsal.
Tagesordnung
Punkt 1: Begrüßung
Punkt 2: a) Jahresbericht des Vorstands und b) Bericht Kassenwart und Kassenprüfer
Punkt 3: Satzungsänderung §9 Vorstand Punkt 5.
Aktuell
5. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern während der Amtszeit kann sich der Vorstand selbstständig ergänzen.
Neu
5. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern c) - g) während der Amtszeit kann sich der Vorstand selbsttätig ergänzen. Die Aufnahme eines neuen Vorstandsmitglieds c) – g) und die Entlassung eines Vorstandsmitglieds c) – g) aus triftigem Grund ist ein Vorstandsbeschluss und unterliegt den in § 9 Punkt 3 aufgeführten Entscheidungsvorgaben. Scheidet einer von zwei Vorsitzenden a) – b) aus, so ist der verbleibende Vorsitzende Alleinvertreter und die Ergänzung eines zweiten Vorsitzenden kann nur durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Verbleibt nach Ausscheiden eines/beider Vorsitzenden a) – b) kein Vorsitzender, so ist vom Vorsitzenden eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Neuwahl eines neuen Vorsitzenden einzuberufen. Bis zur Neuwahl bleibt der Vorsitzende im Amt. Eine Verteilung der Aufgaben an die anderen Vorstandsmitglieder ist für die Übergangszeit von Austritt bis zur Neuwahl möglich und muss in einer Vorstandssitzung als Vorstandsbeschluss beschlossen werden.
Punkt 4: Änderung Beitragsordnung §8 Besondere Ermäßigungen Punkt 2 + Ergänzender Punkt 5
Aktuell
(2) Wird der Beitrag eines Mitglieds über Teilhabeleistungen der Arbeitsagenturen finanziert, wird auf die Differenz des bewilligten Betrages zum vollen Beitrag verzichtet.
Neu
(2) Wird der Beitrag eines Mitglieds über Teilhabeleistungen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) von einem zuständigen Amt finanziert, wird auf die Differenz des bewilligten Betrages zum vollen Beitrag verzichtet. Die Ermäßigung kann erst nach Vorlage des Nachweises gewährt werden und ausschließlich für den im Nachweis genannten Zeitraum. Zum Ablauf des Leistungszeitraums ist bei Fortführung der Teilhabeleistung der erneute Nachweis eigenverantwortlich und pünktlich einzureichen. Vor Vorlage eines Nachweises und nach Ablauf des Leistungszeitraums ist der volle Beitrag zu entrichten. Liegt der Beginn des Leistungszeitraums vor dem Datum der Vorlage des Nachweises wird der in diesem Zeitraum gezahlte Beitrag zurückerstattet.
Ergänzt wird
(5) Für Auszubildende und Studierende ermäßigt sich der Beitrag auch nach Vollendung des 18ten Lebensjahres nach Vorlage eines Nachweises auf den in § 7 genannten Beitrag für Jugendliche. Die Ermäßigung wird erst nach Vorlage des Nachweises für den darauffolgenden Beitragseinzug gewährt und nur bis zum Ablauf des vorgelegten Nachweises. Zur Fortführung der Ermäßigung ist ein erneuter Nachweis eigenverantwortlich und pünktlich einzureichen. Vor Vorlage eines Nachweises und nach Ablauf des Nachweiszeitraums ist der volle Beitrag für Erwachsene, siehe §7, zu entrichten.
Punkt 5: Ausblick
Punkt 6: Anträge, Sonstiges
Wir freuen uns über eure zahlreiche und aktive Teilnahme an der Versammlung. Es wäre großartig, wenn von jeder Gruppe (bei den Kinder- und Jugendgruppen die Eltern) mindestens ein Vertreter zur Versammlung kommt. Um als Verein bestehen zu können braucht es euch Mitglieder!
Herzliche Grüße
Janine Reineck
Vorsitzende des Tanzsportclub Blau-Weiß Bruchsal e.V.

