Wir heißen dich herzlich in unserem Verein willkommen!
Bei Fragen zu Beitragszahlung, Vereinsbeitritt, Änderung der Mitgliedschaft, Gruppenteilnahme und Kündigung von einzelnen Gruppen oder der Mitgliedschaft wende Dich gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Um Mitglied des TSC Blau-Weiß Bruchsal e.V. zu werden verwende bitte unseren Online-Antrag
Als Mitglied bist Du entsprechend der Beitragsordnung zur Nutzung unserer Vereinsangebote berechtigt, soweit für diese nicht ein gesonderter Eintritt festgesetzt wird (z.B. Workshops, Kurse, Bälle etc).
Änderungen und Kündigung der Mitgliedschaft (schriftliche Mitteilung notwendig)
Schriftliche Mitteilung bitte im Briefkasten in unseren Räumen einwerfen, eine E-Mail senden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Post an Tanzsportclub Blau-Weiß Bruchsal e.V., Zeiloch 16-18, 76646 Bruchsal senden.
- Besuch einer Zweitgruppe und jeder weiteren Gruppe
- Gruppenwechsel
- Kündigung einer Zweitgruppe oder weiteren Gruppe
- Kündigung der Mitgliedschaft.
- Änderung von passivem Mitglied zu aktivem Mitglied
Bitte immer die Gruppe/Gruppen nennen in den getanzt wird / die bestehen bleiben und die Gruppe/Gruppen in die eingetreten oder von der ausgetreten wird.
Unsere Beiträge
Die Beiträge werden monatlich abgebucht. Zur Erleichterung der ehrenamtlichen Verwaltungsarbeit bitten wir um Erteilung einer Einzugsermächtigung.
| Kategorie |
Monatsbeitrag pro Person
|
| Erwachsene |
25,00 € |
|
Jugendliche
Auszubildende / Studierende *
|
15,00 € |
| Kinder * |
13,00 € |
| Ab dem zweiten Kind |
7,50 € |
| Turniertraining |
25,00 € |
| Passive Mitglieder |
3,00 € |
|
Zweitgruppentarif
bei Besuch von mehr als einer Gruppe.
Der Preis gilt pro weitere Gruppe.
|
8,00 € Erwachsene 4,00 € Kinder/Jugendliche |
| Vorstandsmitglieder und Trainer |
7,00 € |
* Nachlässe für Auszubildende / Studierende über 18 Jahre sowie Teilhabegutscheine für Kinder können erst nach Vorlage des Nachweises gewährt werden und ausschließlich für den im Nachweis genannten Zeitraum. Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein erneuter Nachweis eigenverantwortlich und pünktlich einzureichen. Ohne erneuten Nachweis wird der Beitrag automatisch auf den vollen Kinderbeitrag (bei Teilhabegutscheinen) bzw. auf den Erwachsenenbeitrag (bei Auszubildenden/Studierenden über 18 Jahre) umgestellt.